Viele Dienstleister oder Händler kennen das Problem: Die Leistung wurde erbracht beziehungsweise die Ware geliefert und es wurde eine Rechnung gestellt, doch nun lässt sich der Kunde Zeit mit der Bezahlung. Das ist ärgerlich und verursacht Mehrkosten, von der Tatsache, dass das Geld in der Kasse fehlt einmal ganz zu schweigen.
Einen kleinen Ausgleich bieten da die Verzugszinsen, die der Kunde zahlen muss, wenn er die Rechnung nicht rechtzeitig beglichen hat.
Doch ab wann und in welcher Höhe dürfen Verzugszinsen berechnet werden?
Enthält die gestellte Rechnung ein klares Zahlungsziel, das üblicherweise entweder mit einem Zeitrahmen (zahlbar innerhalb x Tagen) oder einem konkreten Datum (zahlbar bis …) angegeben wird, ist der Kunde ab dem Verstreichen dieser Frist mit der Zahlung in Verzug.
Der Händler oder Dienstleister ist nicht verpflichtet, die Zahlung gesondert anzumahnen, sofern er in der Rechnung ein klares Zahlungsziel gesetzt hat und kann ab dem Tag des Verzuges Verzugszinsen berechnen.
Die Höhe der Verzugszinsen ist unterschiedlich, je nachdem, ob es sich bei dem säumigen Kunden um ein Privatperson oder ein Unternehmen handelt.
Für private Verbrauchergeschäfte betragen die Verzugszinsen 4 % per anno, die Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte jedoch berechnen sich aus dem Basiszinssatz, der von der der Österreichischen Nationalbank bekanntgegeben wird. Dieser Basiszinssatz liegt im Juli 2014 bei
-0,73 % und die Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte liegen 9,2 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz.
Eine Ausnahmeregelung besteht, wenn der Zahlungsverzug nicht durch den Schuldner verursacht wurde. In diesem Fall betragen die Verzugszinsen ebenso wie beim privaten Verbrauchergeschäft 4 % per anno.
Tipp: Wer sich nicht die Mühe machen möchte, den Verzugszins selbst auszurechnen, der findet im Internet zahlreiche Verzugszinsrechner, die diese Aufgabe für ihn erledigen.
Unter http://www.basiszins.at/ lassen sich die Verzugszinsen tag-genau sowohl für Verbrauchen wie auch für Unternehmen unter Berücksichtigung des aktuellen Basiszins-Wertes errechnen.
Quelle: http://www.rechnungen.at/