Alle Informationen rund um den Pensionsrechner

Wenn Sie wissen möchten, wann Sie die Pension antreten können und in welcher Höhe Ihre Pension gezahlt wird, können Sie dies mit Hilfe eines Pensionsrechners ermitteln. Lesen Sie hier alles, was Sie rund um den Pensionsrechner wissen müssen und worauf Sie bei der Nutzung eines Pensionsrechners achten müssen.

Wozu dient ein Pensionsrechner?

Während des Arbeitslebens zahlen Arbeiter und Angestellte Beiträge in die Pensionskassen ein. Diese Beiträge sichern am Ende des Arbeitslebens ein Auskommen in Form einer Pension. Doch ab wann können Sie die Pension antreten und wie hoch wird sie ausfallen? Diese Fragen beschäftigen natürlich jeden, der sein Leben lang hart gearbeitet hat und sich nun auf die Pension freut.
Doch die Berechnung der Pension ist gar nicht so einfach und wird zusätzlich noch durch das Gesetz zur Pensionsharmonisierung, das zum 1. Jänner 2005 in Kraft trat, verkompliziert. Ein Pensionsrechner kann Ihnen daher helfen, die Höhe Ihrer Pension und den möglichen Pensionseintritt zu berechnen.

Wie funktioniert der Pensionsrechner?

In den Pensionsrechner müssen Sie einige personenbezogene Daten wie beispielsweise

  • Ihr Geschlecht
  • Ihr Geburtsdatum
  • Ihr Einkommen
  • die Höhe Ihrer Pensionskontogutschrift
  • die Anzahl Ihrer Versicherungsmonate

eintragen.
Anhand dieser Angaben errechnet der Pensionsrechner die voraussichtliche Höhe Ihrer Pension.
Der Pensionsrechner ist sehr einfach zu bedienen, da nur die entsprechenden Angaben in die dafür vorgesehenen Felder eingetragen werden müssen. Auf Knopfdruck erhalten Sie dann Ihr Ergebnis. Wichtig ist jedoch, dass Sie die benötigten Angaben bereithalten.

Hinweis
Hinweis: Sie müssen Ihr Geschlecht bei der Pensionsberechnung angeben, da sowohl die Alterspension als auch die Korridorpension, die mit dem Pensionsrechner berechnet werden können, für Frauen und Männer unterschiedlich berechnet werden. Derzeit können Männer im Alter von 65 Jahren die Alterspension antreten. Frauen können mit Stand Januar 2018 bereits im Alter von 60 Jahren in die Alterspension gehen. Im Zuge der Pensionsharmonisierung wird jedoch das Pensionsalter für Frauen stufenweise in 6-Monatsschritten angehoben, so dass ab dem 01.07 2033 auch Frauen erst im Alter von 65 Jahren in die Alterspension gehen können. Für die Korridorpension bedeutet das, dass sie für Frauen erst ab dem Jahr 2028 relevant wird, da sie erst ab einem Alter von 62 Jahren möglich ist, Frauen jedoch bis 2028 noch in einem Alter von weniger als 62 Jahren regulär in die Alters Pension gehen können. Die Korridorpension ist daher für Frauen derzeit noch nicht relevant.

Wo bekommt man Auskunft über die Angaben, die in den Pensionsrechner eingetragen werden müssen?

Die Angaben zur Anzahl Ihrer Versicherungsmonate und zu der Höhe Ihrer Pensionskontogutschrift bekommen Sie bei der Pensionsversicherungsanstalt.
Haben Sie bereits vor dem Jahr 2005 Versicherungszeiten gesammelt, wurden im Jahr 2014 Ihre alten Pensionsansprüche abgerechnet und auf das neue Pensionskonto übertragen. Im gleichen Jahr wurden Sie automatisch schriftlich von der Pensionsversicherungsanstalt über die Höhe Ihrer sogenannten Kontoerstgutschrift informiert.
Haben Sie erst ab dem Jahr 2005 Versicherungszeiten gesammelt, sollten Sie ebenfalls im Jahr 2014 eine schriftliche Mitteilung der Pensionsversicherungsanstalt über die bisher erworbene Pensionshöhe erhalten haben. Haben Sie diese Informationen nicht mehr, können Sie sie bei der Pensionsversicherungsanstalt erfragen.
Zusätzlich ist es auch möglich, alle Informationen zu Ihrem Pensionskonto online abzurufen. Um die Daten online abrufen zu können, benötigen Sie jedoch entweder eine aktivierte Handysignatur oder eine Bürgerkarte, die sie beide als rechtsgültige Unterschrift im Internet verwenden können. Außerdem ist eine Online Abfrage erst dann möglich, wenn die Pensionsversicherungsanstalt alle Pensionskonten freigeschaltet hat.

Hinweis
Hinweis: Als Bürgerkarte können Sie Ihre e-Card mit einem Kartenlesegerät nutzen. Vor der Nutzung muss die Bürgerkarte jedoch aktiviert werden.
Sie können die Bürgerkarte entweder über einen FinanzOnline Zugang, über eine bereits bestehende Bürgerkarte, über die persönliche Aktivierung in einer Registrierungsstelle oder mit einem eingeschriebenen RSa-Brief aktivieren.
Alternativ können Sie eine Handysignatur nutzen, was den Vorteil hat, dass Sie kein Kartenlesegerät brauchen. Die Handy Signatur kann ebenfalls kostenlos über einen FinanzOnline Zugang aktiviert werden. Darüber hinaus können Sie die Handy Signatur auch mit Hilfe einer bereits aktivierten Bürgerkarte, via Online-Banking, in einer Registrierungsstelle oder einem Finanzamt in Österreich oder über Post.at aktivieren.

Welche Abzüge kommen bei der Pension zum Tragen?

Wie auch das Gehalt besteht die Pension aus einer Bruttopension und einer Nettopension. Die Nettopension besteht aus der Bruttopension abzüglich 5,1 % Krankenversicherungsbeitrag und abzüglich der Lohnsteuer, die auch auf die Pension zu zahlen ist.
Der Pensionsversicherungsbeitrag, der vom Bruttogehalt oder dem Bruttolohn abgezogen wird, findet jedoch bei der Nettopension keinerlei Anwendung mehr.
Diese Abzüge werden in dem Pensionsrechner automatisch berücksichtigt.

Was muss man bei der Nutzung eines Pensionsrechners beachten?

Bei der Nutzung eines Pension Rechners müssen Sie vor allem die relevanten Daten zur Hand haben, um sie in den Rechner eingeben zu können. Dazu gehören neben der Anzahl Ihrer Versicherungsmonate auch Ihre Kontoerstgutschrift beziehungsweise die Gesamtgutschrift.
Diese Informationen erhalten Sie bei der Pensionsversicherungsanstalt und Sie wurden Ihnen im Jahr 2014 schriftlich mitgeteilt. Haben sie diese Mitteilungen nicht mehr, können Sie die Daten bei der Pensionsversicherungsanstalt anfragen oder direkt online abrufen.
Haben Sie diese Daten nicht zur Hand und können Sie sie daher nicht korrekt und exakt eingeben, ist es nicht möglich, die Höhe der Pension zu errechnen, da die Berechnungen auf diesen Daten basieren.
Darüber hinaus ist zu beachten, das ein Online Pensionsrechner Ihnen immer nur einen groben Überblick über Ihre Pensionshöhe geben kann. Die tatsächlichen Ergebnisse können von dem Ergebnis des Online Pensionsrechners abweichen und die Ergebnisse der Pensionsrechner sind grundsätzlich unverbindlich und haben keinerlei Rechtsgültigkeit.
Es ist auch durchaus möglich, dass Sie bei der Verwendung unterschiedlicher Pensionsrechner unterschiedliche Ergebnisse erhalten. Maßgeblich für die Höhe der gezahlten Pension sind jedoch immer und ausschließlich die offiziellen Berechnungen der Pensionsversicherungsanstalt.
Ebenso müssen Sie damit rechnen, dass sich die errechnete Höhe Ihrer Pension durch Änderungen des Steuerrechts oder durch Änderung Ihrer Einkommensverhältnisse bis zum tatsächlichen Pensionseintritt durchaus noch deutlich verändern kann.

Wo findet man einen Pensionsrechner?

Pensionsrechner finden Sie beispielsweise auf den Internetseiten der Arbeiterkammern. Dort können Sie Ihre Daten eingeben und damit auf Basis Ihrer Kontogutschrift Ihre Alterspension oder die Korridorpension errechnen lassen. Sie benötigen dazu die Mitteilungen Ihrer Pensionsversicherungsanstalt zur aktuellen Kontogutschrift und zur Anzahl Ihrer Versicherungsmonate. Im Internet finden Sie außerdem weitere Pensionsrechner.
(Quellen:
https://pensionsrechner.arbeiterkammer.at/
)

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