Sektsteuer in Österreich

Die Sektsteuer oder Schaumweinsteuer, wie sie offiziell heißt, ist eine Steuer, die in Österreich und Deutschland für Schaumweingetränke erhoben wird. Lesen Sie hier alles, was Sie rund um die Steuer wissen müssen. Für welche Getränke wird sie veranschlagt, wer muss sie zahlen und in welcher Höhe? Das und mehr erfahren Sie hier.

Abgeschafft und wieder eingeführt

Im Jahr 2005 wurde in Österreich die Sektsteuer abgeschafft. Grund dafür war der Schutz der einheimischen Winzer, denn während diese mit ihren Schaumweinen der Steuerpflicht unterlagen, traf das für viele ausländische Produkte wie italienischen Prosecco nicht zu. Aufgrund des Preisvorteils griffen die Kunden jedoch bevorzugt zu den nicht besteuerten Produkten, was schließlich zur Abschaffung der Steuer führte. Zusätzlich führte zur Abschaffung, dass der Verwaltungsaufwand die Steuer nicht mehr rechtfertigte.
Dennoch wurde die Entscheidung rückgängig gemacht und zum 1. März 2014 wird die Sektsteuer in Österreich wieder fällig.

Was wird damit besteuert?

Der Sektsteuer unterliegen Schaumweingetränke, die in Österreich hergestellt oder aus einem anderen Land nach Österreich eingeführt werden. Definiert wird das Schaumweingetränk als

  • ein weinhaltiges Getränk mit einem Kohlensäuredruck von mindestens 3 bar
  • ein weinhaltiges Getränk mit Kohlensäuredruck auch unter 3 bar, dass durch einen Schaumweinstopfen als Schaumwein aufgemacht ist
Hinweis

Hat ein Schaumweingetränk also weder den charakteristischen Pilzkorken mit Metallspange noch einen Druck von mehr als 3 bar, ist es nicht steuerpflichtig.

Wer zahlt sie?

Zu zahlen ist die Steuer vom Hersteller, über den Verkaufspreis wird sie jedoch direkt an den Kunden weitergegeben. Die Preise für steuerpflichtige Schaumweingetränke stiegen somit am 1. März 2014 mit Wiedereinführung der Sektsteuer schlagartig um etwa 0,90 € pro Liter an.

Wie hoch ist sie?

Die Sektsteuer beträgt 1 € pro Liter Schaumwein

Vor- und Nachteile

Die Wiedereinführung der Sektsteuer wird von Kellereinen und Konsumenten einhellig abgelehnt. Angesichts des noch immer sehr hohen Verwaltungsaufwandes wirft die Steuer keine lohnenden Einnahmen für den Fiskus ab, sagen die Kritiker. Nach wie vor fühlen sich auch die österreichischen Kellereien durch die Steuer benachteiligt, da beispielsweise Getränke wie Prosecco und Frizzante, die einen Druck von weniger als 3 bar haben und nicht mit einem Schaumweinstopfen als Schaumwein aufgemacht sind, nicht steuerpflichtig sind und so aufgrund des Preisvorteils Marktanteile gewinnen.

Quellen:

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