Das Darlehen ist im österreichischen Recht in § 983 ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Darlehen werden in aller Regel von Banken und Kreditinstituten vergeben, aber auch Privatleute oder der Staat können es gewähren. Im alltäglichen Sprachgebrauch werden die Begriffe Darlehen und Kredit oft synonym gebraucht, aber handelt es sich wirklich um ein und dieselbe Sache? Was macht ein Darlehen aus, wofür und unter welchen Umständen wird es vergeben? Hier erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen.
Darlehen oder Kredit – Das sind die Unterschiede
Darlehen und Kredit, diese beiden Worte werden oft benutzt, wenn es um das Leihen von Geld geht, als würde es sich bei beiden um dieselbe Sache handeln. Wer genauer hinschaut, wird jedoch schnell feststellen, dass es durchaus bedeutende Unterschiede zwischen einem Darlehen und einem Kredit gibt, auch wenn in beiden Fällen Geld ge- oder verliehen wird.
So besteht ein Unterschied beispielsweise in der Höhe der aufgenommenen Summe.
Wer sich eine neue Couch, einen neuen Fernseher, eine Waschmaschine oder auch ein neues Auto kaufen möchte, der nimmt dazu einen Kredit auf. Wer hingegen eine Immobilie finanzieren möchte, sei es, dass er ein Haus oder eine Eigentumswohnung kaufen oder einen Neubau finanzieren möchte, der nimmt ein Darlehen auf.
Eine strikt gesetzte Grenze zwischen Kredit und Darlehen gibt es zwar nicht, doch große Summen werden in aller Regel als Darlehen vergeben. Ein wichtiger rechtlicher Unterschied ist dabei, wann die jeweiligen Verträge zur Gültigkeit kommen. Ein Schuldverhältnis besteht bei einem Darlehen erst dann, wenn das Geld an den Darlehensnehmer ausbezahlt wurde. Beim Kredit hingegen sind die Verträge sofort mit der Unterzeichnung gültig und es besteht direkt ein Schuldverhältnis zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer, auch wenn noch kein Geld geflossen ist.
Weitere Unterschiede gibt es beim Finanzamt. Dort liegt die Vergebührung für die aufgenommene Darlehenssumme immer bei 0,8 %. Bei Krediten hingegen liegt sie nur bei einer Laufzeit von bis zu fünf Jahren bei 0,8 %, bei längeren Laufzeiten steigt sie auf 1,5 %.
Rechtlich gibt es also einige Unterschiede zwischen dem Darlehen und dem Kredit, aber auch praktisch unterscheiden sie sich voneinander.
Die Laufzeit des Darlehens
Ein weiteres Merkmal des Darlehens ist die lange Laufzeit. Da bei einem Darlehen große Summen an Geld fließen, sind auch die Laufzeiten entsprechend lang, 20 oder gar 30 Jahre Laufzeit sind für ein Darlehen keine Seltenheit, sondern die Regel.
Während bei einem Kredit unterschieden wird zwischen
- kurzfristigen Krediten mit wenigen Monaten Laufzeit
- mittelfristigen Krediten mit bis zu vier Jahren Laufzeit
- langfristigen Krediten mit mehr als vier Jahren Laufzeit
hat ein Darlehen meist eine lange Laufzeit, die in aller Regel bei mehr als 10 Jahren liegt. Eine genau festgesetzte Grenze gibt es hier jedoch ebenso wenig wie bei der Darlehens- beziehungsweise Kreditsumme, so dass es durchaus langfristige Kredite gibt, die eine längere Laufzeit haben als ein Darlehen.
Das zinslose Darlehen
Eine weitere Besonderheit des Darlehens ist es, dass es auch zinslos vergeben werden kann. Bei einem zinslosen Darlehen muss nur der Betrag zurückgezahlt werden, der auch geliehen wurde, ohne dass weitere Kosten anfallen. Das ist rechtlich bei einem Kredit nicht möglich, denn dieser wird in § 988 ABGB ausdrücklich als entgeltlicher Darlehensvertrag definiert.
Wer nun an ein Darlehen bei einer Bank zum Hauskauf oder für eine ähnliche Investition denkt, der wird sich über die Aussicht auf ein zinsloses und kostenloses D. sicherlich schon freuen, doch in der Praxis kommt das zinslose Darlehen eher unter Privatleuten vor, wenn man sich zum Beispiel in der Familie finanziell unter die Arme greift, oder aber wenn der Staat durch die Vergabe zinsloser Darlehen besondere Anreize zur Investition setzen möchte, beispielsweise bei der Sanierung oder Modernisierung von Wohnraum.
Wer sich hingegen bei einer Bank Geld in Form eines Darlehens leiht, der profitiert zwar mitunter von durchaus günstigen Konditionen, wird dort jedoch nicht in den Genuss eines zinslosen Darlehens kommen.
Die verschiedenen Arten des Darlehens
Bei einem Darlehen sind vor allem diese drei Formen zu unterscheiden:
- das Annuitätendarlehen
- das Tilgungsdarlehen
- das endfällige Darlehen
Die häufigste Form des Darlehens ist das Annuitätendarlehen. Beim Annuitätendarlehen wird über die gesamte Laufzeit hinweg eine gleichbleibend hohe Rate gezahlt, in der sowohl Zinsen als auch Tilgungen enthalten sind. Da mit jeder Rate ein Teil der Restschuld getilgt wird, sinkt der Anteil der Zinsen in der monatlichen Rate mit der Zeit zugunsten der Tilgung immer weiter ab. In der Regel geht mit dem Annuitätendarlehen eine Zinsbindung über einen gewissen Zeitraum einher und nach Ablauf dieses Zeitraums wird basierend auf dem herrschenden Zinsniveau ein neuer Zinssatz mit der Bank ausgehandelt. Der Zinssatz kann beim Annuitätendarlehen jeweils über viele Jahre festgelegt werden, Zinsbindungen zwischen 5 und 15 Jahren sind die Regel, aber es können auch andere Zeiten vereinbart werden.
Beim Tilgungsdarlehen werden monatlich fest vereinbarte Tilgungsbeträge gezahlt. Aus der jeweiligen Restschuld werden immer wieder die zu zahlenden Zinsen neu berechnet.
Die monatlichen Zahlungen beim Tilgungsdarlehen schwanken also, da zwar die Tilgung gleichbleibt, die Zinsen aber immer wieder neu berechnet werden. Auch beim Tilgungsdarlehen wird in der Regel ein Fixzins für mehrere Jahre vereinbart.
Die dritte Art des Darlehens ist das endfällige Darlehen. Beim endfälligen D. werden während der Laufzeit keinerlei Schulden getilgt, sondern es werden nur die jeweils auflaufenden Zinsen gezahlt. Da sich die Darlehenssumme nicht verändert, bleiben diese, eine Zinsbindung vorausgesetzt, immer gleich hoch. Oftmals wird das endfällige Darlehen jedoch auch mit einem variablen Zinssatz angeboten.
Zum Ende der Laufzeit wird das endfällige Darlehen auf einen Schlag getilgt. Es eignet sich daher insbesondere für Personen, die wissen, dass sie zu diesem Zeitpunkt über die benötigte Summe Geldes verfügen werden, beispielsweise durch die Fälligkeit einer Lebensversicherung oder eines Bausparvertrages. Alternativ kann das durch die nichterfolgte Tilgung eingesparte Geld auch angelegt werden, um damit am Ende der Laufzeit die Tilgung vorzunehmen. In Zeiten hoher Zinsen mag das sogar funktionieren, generell bleibt es jedoch ein Glücksspiel, da sich die Zinsentwicklung über einen so langen Zeitraum nie absehen lässt und oft zur Fälligkeit Geld fehlt, so dass eine teure Nachfinanzierung notwendig wird.
Welche Darlehensform ist am besten geeignet?
Nicht ohne Grund ist das Annuitätendarlehen das am meisten genutzte Darlehen, denn durch gleichbleibende Raten und sich kontinuierlich verringernde Zinszahlungen zugunsten der Tilgung bietet es die größte Planungssicherheit.