Über Weihnachtsgeld freut sich jeder Dienstnehmer, doch wer bekommt es tatsächlich? In welcher Höhe wird es ausgezahlt und ab wann besteht ein Anspruch darauf? Kann der Anspruch auf den Bonus zu Weihnachten auch verwirkt werden? Muss das Weihnachtsgeld versteuert werden und wenn ja wie?
Hier lesen Sie alles, was Sie zu diesem Thema wissen müssen.
Wie ist das Weihnachtsgeld entstanden?
Das Weihnachtsgeld bezieht sich auf das christliche Weihnachtsfest und sollte ursprünglich dazu dienen, Weihnachtsgeschenke zu kaufen und so ein schöneres Weihnachtsfest zu verbringen.
Schon im 19. Jahrhundert gaben manche Fabrikbesitzer ihren Arbeitern zu besonderen Gelegenheiten Belohnungen, die sogenannten Remunerationen. Diese wurden zunächst in Form von Naturalien ausgegeben und waren also Geschenke, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern zu besonderen Gelegenheiten wie beispielsweise Weihnachten freiwillig zukommen ließ.
Im 20. Jahrhundert waren es schließlich die Gewerkschaften, die die Zahlungen des 13. Monatsgehalts, wie das Weihnachtsgeld auch genannt wird, vor allem in den Kollektivverträgen durchsetzen.
In Anlehnung an die Belohnungen der Fabrikbesitzer aus dem 19. Jahrhundert wird das Geld bis heute als Weihnachtsremuneration bezeichnet.
Wer bekommt Weihnachtsbonus?
Ob ein Dienstnehmer Geld zur Weihnachtszeit bekommt oder nicht, hängt ganz von seinem Dienstvertrag ab.
Einen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld gibt es nicht. Ist jedoch im Kollektivvertrag der Branche geregelt, dass ein Weihnachtsgeld gezahlt wird, muss der Arbeitgeber sich daran halten.
Kann kein Kollektivvertrag angewendet werden, muss das Weihnachtsgeld im Arbeitsvertrag vereinbart werden. Ist es dort nicht vorgesehen, erhält der Arbeitnehmer die Sonderzahlung auch nicht, denn der Arbeitgeber ist in dem Fall nicht zur Zahlung verpflichtet.
In der Praxis bedeutet das, dass vor allem bei privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen oft kein Weihnachtsgeld gezahlt wird.
Wie hoch ist das Weihnachtsgeld?
In der Regel beträgt das Geld zu Weihnachten ein volles Monatsgehalt. Ist dies im Kollektivvertrag oder auch im privatrechtlichen Arbeitsvertrag, wenn keine Kollektivvertrag zur Anwendung kommt, so geregelt, muss sich der Arbeitgeber daran halten und ein volles 13. Monatsgehalt auszahlen. In manchen Branchen ist im Kollektivvertrag aber auch ein geringerer Weihnachtsbonus vereinbart.
Wird im privatrechtlichen Arbeitsvertrag ein Bonus zu Weihnachten vereinbart, ist die Höhe jedoch frei verhandelbar, denn eine gesetzlich vorgeschriebene Höhe des Weihnachtsgeldes gibt es nicht.
Wie wirken sich Überstunden und Mehrarbeit auf das Weihnachtsgeld aus?
Auch bei Überstunden und Mehrarbeit kommt es auf den Vertrag an. In manchen Kollektivverträgen ist festgeschrieben, dass regelmäßige Mehrarbeit bei der Berechnung des Weihnachtsgeldes anzurechnen ist, in anderen nicht.
Leisten Teilzeitbeschäftigte regelmäßige Mehrstunden, müssen diese angerechnet werden, soweit die Mehrstunden nicht durch Freizeit ausgeglichen werden. Auch dürfen die Mehrstunden nicht mit Überstunden gleichgesetzt werden.
Wann wird das Weihnachtsgeld ausgezahlt?
Auch bei dieser Frage muss der Kollektivvertrag oder der privatrechtliche Arbeitsvertrag zur Rate gezogen werden. In aller Regel wird das Weihnachtsgeld jedoch im November oder Dezember ausgezahlt.
Wie wird das Geld zu Weihnachten berechnet, wenn man nicht das ganze Jahr im Betrieb beschäftigt war?
Das Weihnachtsgeld in voller Höhe wird nur dann ausgezahlt, wenn der Arbeitnehmer auch das gesamte Kalenderjahr über im Betrieb beschäftigt war. Ist er erst später eingestellt worden, gibt es nur einen anteiligen Bonus. Gleiches gilt, wenn der Arbeitnehmer vor der Auszahlung des Weihnachtsgeldes aus dem Betrieb ausscheidet. Pro gearbeitetem Monat steht dem Arbeitnehmer in den meisten Fällen also 1/12 des Weihnachtsgeldes zu.
Doch hier gibt auch ein paar Ausnahmen:
- im Fall einer gerechtfertigten Entlassung sehen manche Kollektivverträge vor, dass der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Weihnachtsbonus hat
- das gleiche gilt in manchen Verträgen im Falle eines unberechtigten vorzeitigen Austritts
- es ist sogar möglich, dass der Arbeitgeber im Einzelfall bereits gezahltes Weihnachtsgeld zurückfordern kann
Wurde das Geld bereits ausgezahlt und es erfolgt dann eine betriebsbedingte Kündigung des Dienstverhältnisses durch den Arbeitgeber, regeln es manche Kollektivverträge so, dass der Arbeitnehmer das Geld voll und ganz behalten darf, während in anderen Verträgen eine anteilige Rückverrechnung vorgesehen ist.
Wie wirken sich Krankenstände oder andere Abwesenheiten auf den Anspruch auf Weihnachtsgeld aus?
Wer beispielsweise im Krankheitsfall einen Lohnfortzahlungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber hat, der hat auch Anspruch auf die Zahlung von Sonderzahlungen, zu denen auch das Geld zu Weihnachten gehört. Bei anderen Abwesenheiten kann der Anspruch auf den Weihnachtsbonus jedoch wegfallen wie beispielsweise bei einer Karenz im Zusammenhang mit der Elternschaft, bei einer Bildungskarenz oder bei einer Pflegekarenz.
Wie muss es versteuert werden?
Für die Besteuerung des Geldes zu Weihnachten gelten besondere Regeln.
Wenn das Weihnachtsgeld die Höhe von zwei Monatsbezügen, die auch als Jahressechstel bezeichnet wird, nicht übersteigt, wird es wie folgt versteuert:
- ein Freibetrag von 620 € ist steuerfrei
- alles über dem Freibetrag wird mit einem Steuersatz von 6 % versteuert
- Liegt das Jahressechstel nicht über 2.100 € bliebt der ganze Weihnachtsbonus steuerfrei
So bleibt von dem Weihnachtsgeld auch netto richtig viel übrig.
Quellen: