Mindestlohn in Österreich

Verdiene ich genug in meinem Beruf? Wie viel Geld steht mir zu? Diese und ähnliche Fragen stellen sich viele Arbeitnehmer. Doch wie sieht es aus in Österreich? Gibt es einen gesetzlichen Mindestlohn? Wo ist verankert, was Arbeitnehmer mindestens verdienen müssen? Hier erfahren Sie es.

Was genau versteht man unter Mindestlohn?

Ein Mindestlohn ist ein gesetzlich oder kollektivvertraglich festgelegtes, kleinstmögliches Arbeitseinkommen, dass einem Arbeitnehmer gewährt werden muss. Unterschieden werden muss also zwischen dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn und dem branchenspezifischen Mindestlohn.

Der Mindestlohn kann entweder bezogen auf den Stundenlohn oder bezogen auf den Monatsverdienst bei einer Vollzeitbeschäftigung festgelegt werden.
Vor allem der gesetzliche Mindestlohn ist nicht unumstritten. Er soll einerseits dafür sorgen, dass das Einkommen im Niedriglohnsektor erhöht wird und die dort Beschäftigten besser von ihrem Arbeitsentgelt leben können, andererseits wird durch den Mindestlohn immer wieder der Verlust von Arbeitsplätzen befürchtet.

Der Mindestlohn wird jeweils als Bruttolohn angegeben, da unterschiedliche Lohnsteuerklassen und ähnliches das Nettoeinkommen beeinflussen.

Wo gibt es den Mindestlohn?

Die Internationale Arbeitsorganisation ILO, die eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen ist und sich für Menschenrechte, Arbeitsrechte und soziale Gerechtigkeit einsetzt, hat eine Statistik veröffentlicht, nach der es in 90 % ihrer 181 Mitgliedsstaaten Mindestlöhne gibt.
Zu diesen Staaten gehören

  • Luxemburg mit einem Mindestlohn von 11,27 €
  • Frankreich mit einem Mindestlohn von 9,76 €
  • die Niederlande mit einem Mindestlohn von 9,52 €
  • Belgien mit einem Mindestlohn von 9,28 €
  • Irland mit einem Mindestlohn von 9,25 €
  • Deutschland mit einem Mindestlohn von 8,84 €

Zu den Ländern mit einem Mindestlohn gehören unter anderem auch Moldawien, Russland, die Ukraine und Albanien, mit Beträgen von 0,56 € bis 0,92 € ist der Mindestlohn dort jedoch sehr niedrig und auch kaufkraftbereinigt beträgt er nur etwa 1,50 € (Russland) bis 3,- (Ukraine)

Gibt es einen Mindestlohn in Österreich?

Einen gesetzlichen Mindestlohn, so wie er im Nachbarland Deutschland im Jahr 2015 eingeführt wurde, gibt es in Österreich nicht.

Somit haben die österreichischen Arbeitnehmer kein allgemeines gesetzlich verbrieftes Recht auf ein minimales Einkommen, dessen Höhe nicht unterschritten werden darf.
Es gibt jedoch in den Kollektivverträgen vielfach Mindestlöhne, die dann jedoch nur für die jeweiligen Branchen gelten.

Um in den Genuss eines Arbeitslohns zu kommen, der nicht unter eine gewisse, tarifvertraglich ausgehandelte Untergrenze fallen darf, muss ein Arbeitnehmer in Österreich also darauf achten, dass er in einer Branche beschäftigt ist, für die ein solcher Kollektivvertrag gilt.

Wird ein privatrechtlicher Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen, der keinem Kollektivvertrag unterliegt, gibt es keine Lohnuntergrenze, die nicht unterschritten werden darf.

Wer einen privatrechtlichen Arbeitsvertrag mit einem Arbeitgeber aushandelt, sollte gut verhandeln, um einen möglichst guten Lohn für sich herauszuschlagen. Arbeitnehmer sollten sich hier möglichst vorher über die branchenüblichen Löhne informieren, um das Angebot der Arbeitgeber einschätzen zu können und eine realistische Verhandlungsgrundlage zu haben.
Insgesamt gibt es in Österreich jedoch nicht allzu viele Arbeitsstellen, die nicht von einem Kollektivvertrag abgedeckt sind, so dass bei den meisten Verträgen ein tariflich vereinbarter Mindestlohn Gültigkeit findet.

Wie hoch ist der kollektivvertraglich vereinbarte Mindestlohn?

Wir hoch der kollektivvertraglich vereinbarte Mindestlohn ist, ist von Branche zu Branche unterschiedlich.
Genaue Zahlen lasen sich in den jeweiligen Kollektivverträgen nachschlagen.
In der Regel liegt die Lohnuntergrenze jedoch etwa bei 1.500 € brutto.

Wie und wo finde ich meinen Kollektivvertrag?

Den passenden Kollektivvertrag zu finden ist nicht immer ganz einfach. Welcher Vertrag zugrunde liegt, ist nämlich weniger von der Art der Tätigkeit abhängig als vielmehr von dem Unternehmen, in dem die Arbeit verrichtet wird.

Ist ein Handwerker beispielsweise in einem Handelsunternehmen tätig, ist für ihn der Kollektivvertrag für HandelsarbeiterInnen maßgeblich, arbeitet er hingegen beispielsweise in einem metallverarbeitenden Unternehmen, kommt der Kollektivvertrag für dieses Gewerbe zum Tragen. Beim selben Berufsbild und bei der selben Tätigkeit können also durchaus unterschiedliche Kollektivverträge zur Anwendung kommen.

In aller Regel lässt sich der relevante Kollektivvertrag dem Dienstzettel entnehmen, den der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei Dienstantritt aushändigen muss. Arbeitgeber in kollektivvertraglich gebundenen Unternehmen sind außerdem verpflichtet, ein Exemplar des Kollektivvertrags im Betrieb zur öffentlichen Einsicht auszulegen.

Für welche Branchen bestehen welche Mindestlöhne?

Inzwischen (Stand 2017) bestehen für die meisten Branchen in Österreich Kollektivverträge. Die Lohnuntergrenzen sind von durchschnittlich 1.000 € im Jahr 2008 auf inzwischen 1.500 € gestiegen und sollen nach den Vorstellungen der Gewerkschaften weiter auf 1.700 € ansteigen.

Die Aussichten dafür stehen nicht schlecht, denn die Löhne in Österreich steigen seit einigen Jahren kontinuierlich an und auch für 2017/2018 wird ein Bestehen dieser Entwicklung erwartet.
Jedoch gibt es noch immer Branchen, für die keine Kollektivverträge existieren wie beispielsweise die Abfallwirtschaft sowie zahlreiche freie Dienstnehmer und Werkvertragnehmer, für die keine Kollektivverträge gelten und für die daher auch keine tarifvertraglich vereinbarten Lohnuntergrenzen gelten.

Hinweis
Die Löhne in den Kollektivverträgen werden von Vertretern der Arbeitnehmerseite und der Arbeitgeberseite ausgehandelt. In der Regel verhandeln der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) und die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) miteinander und handeln die Lohnuntergrenzen für die jeweiligen Branchen aus.

 

Quellen:

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