Die Nationalratswahlen in Österreich

Alle fünf Jahre wird in Österreich ein neuer Nationalrat gewählt. Lesen Sie hier alles, was rund um die Nationalratswahlen wissen müssen: wer wird gewählt, wer darf wählen und wie wird gewählt.

Was ist der Nationalrat?

Als Nationalrat wird die Abgeordnetenkammer des österreichischen Parlaments bezeichnet. Er setzt sich aus insgesamt 183 Abgeordneten zusammen und seine Aufgabe besteht darin, mit dem Bundesrat die Gesetzgebung des Bundes auszuüben. In dieser Funktion schlägt er Gesetze vor, diskutiert die Vorschläge und beschließt schließlich neue Gesetze.
Außerdem gehört es zu den Aufgaben des Nationalrats, die Arbeit der Bundesregierung zu überprüfen.  In dieser Funktion kann der Nationalrat sowohl einzelnen Mitgliedern als auch der gesamten Regierung das Vertrauen durch ein Misstrauensvotum entziehen und so die Amtsenthebung und den Rücktritt erzwingen.
Der Nationalrat besteht jeweils für fünf Jahre und wird dann in den Nationalratswahlen neu gewählt.

Hinweis
Hinweis: Beschließt die Mehrheit des Nationalrats die vorzeitige Auflösung, können vorgezogene Neuwahlen abgehalten werden.

Wer darf an der Nationalratswahl teilnehmen?

Alle fünf Jahre findet in Österreich die Nationalratswahl statt. Wahlberechtigt sind dabei alle österreichischen Staatsbürger, die ein aktives Wahlrecht haben. Voraussetzungen dafür sind

  • ein Mindestalter von 16 Jahren
  • kein Ausschluss vom Wahlrecht durch eine gerichtliche Verurteilung

Des Weiteren müssen die Wähler im Wählerverzeichnis aufgeführt sein,  um an der Wahl zum Nationalrat teilnehmen zu können.
Dort werden alle wahlberechtigten Österreicher mit Hauptwohnsitz in Österreich automatisch erfasst. Wer seinen Hauptwohnsitz im Ausland hat, muss einen Antrag stellen, um in das Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden. Dieser Antrag ist jederzeit möglich und die Eintragung in das Wählerverzeichnis bleibt für 10 Jahre bestehen. Nach Ablauf dieser Frist muss die Eintragung erneuert werden.
Jeder Österreicher, der die oben genannten Voraussetzungen erfüllt,  hat das Recht, an der Wahl zum Nationalrat teilzunehmen. Eine Wahlpflicht besteht jedoch nicht. Bis zum Jahr 1992 bestand jedoch in der Steiermark, in Tirol und in Vorarlberg sowie in Kärnten eine Wahlpflicht für die Nationalratswahlen.

Hinweis
Hinweis: Österreicher, die ihren Hauptwohnsitz im Ausland haben, müssen neben der Eintragung in das Wählerverzeichnis auch daran denken, rechtzeitig eine Wahlkarte für die Teilnahme an der Nationalratswahl aus dem Ausland zu beantragen. Diese Wahlkarte kann bei der zuständigen Gemeinde oder in Wien beim Magistratischen Bezirksamt beantragt werden.

Wer darf sich für die Nationalratswahl aufstellen lassen?

Um sich für die Nationalratswahl aufstellen zu lassen, muss ein passives Wahlrecht vorliegen. Das passive Wahlrecht haben alle
österreichischen Staatsbürger,

  • die mindestens 18 Jahre alt sind
  • die nicht von einem österreichischen Gericht wegen einer mit Vorsatz begangenen strafbaren Handlung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt wurden

Kandidaten, die bei der Nationalratswahl kandidieren möchten, müssen darüber hinaus unterstützungserklärungen auf der Bevölkerung oder von Abgeordneten des Nationalrats vorweisen.

Wie wird der Nationalrat gewählt?

Die Wahl zum Nationalrat findet unter den Grundsätzen des freien und geheimen Wahlrechts statt. Die Wähler wählen bei der Nationalratswahl keine Direktkandidaten, sondern Parteilisten. Zusätzlich können Sie eine Vorzugsstimme für einen bestimmten Kandidaten abgeben.
Die Mandate werden schließlich aufgrund des Verhältniswahlrechts vergeben. Das bedeutet, dass die Mandate jeweils im Verhältnis zum Stimmenanteil der Partei vergeben werden.

(Quellen: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/32/Seite.320610.html
)

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