Die Krankenkassen in Österreich

Die Krankenversicherung ist in Österreich eine Pflichtversicherung. Doch in welcher Krankenkasse erfolgt die Versicherung und was sind die Leistungen der Krankenkassen? Lesen Sie hier alles, was Sie rund um die Krankenkassen in Österreich wissen müssen.

welche Krankenkassen gibt es in Österreich?

In Österreich gibt es insgesamt 19  Krankenversicherungsträger, die auch als Krankenkassen bezeichnet werden.
Es sind

  • die 9 Gebietskrankenkassen, von denen es jeweils eine pro Bundesland gibt:
    – die burgenländische Gebietskrankenkasse BGKK
    – die niederösterreichische Gebietskrankenkasse NGKK
    – die Salzburger Gebietskrankenkasse SGKK
    – die Tiroler Gebietskrankenkasse TGKK
    – die Wiener Gebietskrankenkasse WGKK
    – die Kärntner Gebietskrankenkasse KGKK
    – die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse OGKK
    – die Steiermärkische Gebietskrankenkasse StGKK
    – die Vorarlberger Gebietskrankenkasse VGKK
  • die sechs Betriebskrankenkassen:
    – Austria Tabak
    – Kapfenberg
    – Mondi Business Paper
    – Voestalpin
    – Bahnsysteme der Wiener Verkehrsbetriebe
    – Zeltweg
  • die Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB)
  • die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA d. gew. W.)
  • die Versicherungsanstalt öffentlicher Bediensteter (BVA)
  • die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau(VAEB)

Diese Krankenversicherungsträger sind alle Teil der österreichischen Sozialversicherung.

Hinweis
Hinweis: Außerhalb der Sozialversicherungsträger gibt es weitere Krankenfürsorgeanstalten der Länder und Gemeinden.

Welche Krankenkasse ist die jeweils zuständige?

Die Krankenversicherung in Österreich ist eine Pflichtversicherung, die über die Sozialversicherungsanstalt abgewickelt wird. Das bedeutet, dass jeder unselbstständig Beschäftigte automatisch krankenversichert ist, wenn sein Einkommen die Geringfügigkeitsgrenze von derzeit 425,70 € monatlich überschreitet.
Eine freie Wahl der Krankenkasse gibt es dabei nicht, sondern abhängig vom Dienstgeber sowie dessen Standort wird der Erwerbstätige seiner zuständigen Krankenkasse zugeordnet.
Kinder und nicht-erwerbstätige Ehepartner sind dabei beitragsfrei mitversichert.
Aber auch alle andere nicht-erwerbstätigen österreichischen Staatsbürger sind über die Sozialversicherungsanstalt in einer der Krankenkassen krankenversichert. So werden auch Arbeitslose und Pensionisten der für sie jeweils zuständige Krankenkasse zugeordnet.
Unternehmer und Selbstständige müssen sich in der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft versichern lassen.

Welche Leistungen erbringen die Krankenkassen?

Die Kassen übernehmen die Kosten für bestimmte medizinische Leistungen und Behandlungen. Die Höhe der übernommenen Kosten wird dabei in kassenspezifischen Leistungskatalogen festgelegt.
Von den Kassenärzten oder Vertragsärzten, die einen direkten Vertrag mit den Krankenkassen haben, werden alle medizinischen Behandlungen, die an den Versicherten vorgenommen werden, direkt mit den Krankenkassen abgerechnet.
Dabei sind jedoch nicht alle Leistungen durch die Krankenkasse gedeckt.
Manche Krankenkassen berechnen beispielsweise einen bestimmten Selbstbehalt, der den Versicherten nachträglich in Rechnung gestellt wird. Darüber hinaus werden folgende Leistungen generell nicht von den Krankenkassen übernommen

  • Impfungen
  • Medikamente, die nicht im Heilmittelverzeichnis des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherung enthalten sind
  • Medizinische Atteste, die beispielsweise für Versicherungen gebraucht werden
  • Untersuchungen, die medizinisch nicht notwendig sind wie beispielsweise Führerscheinuntersuchungen oder Zusatzuntersuchungen zu Vorsorgeuntersuchungen

Was ist der Unterschied zwischen Kassenärzten, Wahlärzten und Privatärzten?

Während die medizinischen Behandlungen durch den Kassenarzt direkt mit der Krankenkasse verrechnet werden, so stehen sowohl der Wahlarzt als auch der Privatarzt in keinem Vertragsverhältnis mit den Krankenkassen. Sie verrechnen ihre Leistungen daher direkt mit dem Patienten. Anders als die Kassenärzte müssen sich Wahlärzte und Privatärzte dabei nicht an die Kassentarife halten.
Sucht der Patient einen Wahlarzt auf, der als Wahlarzt aller Kassen praktiziert, so haben die Patienten das Recht, sich das Honorar teilweise über die Krankenkasse zurückerstatten zu lassen.
Theoretisch werden dabei 80 % der Leistung, die ein Kassenarzt abgerechnet hätte, rückerstattet. In der Praxis erhalten die Patienten jedoch oft nur 20 bis 30% des Kassentarifs erstattet, da die Krankenkassen hier viele Ausnahmen anführen.
Sucht der Patient einen Privatarzt auf, so besteht keinerlei Anspruch auf eine Kostenrückerstattung seitens der Krankenkassen.

Hinweis

Hinweis: Die Krankenfürsorgeanstalten erstatten als einzige Krankenversicherungen auch bei Wahlärzten 100 % des Kassentarifs.

(Quellen:http://arztsuche24.at/ratgeber/gesundheit-allgemein/die-oesterreichischen-krankenkassen-im-ueberblick/
)

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