Wie wird nach einer Wahl das Wahlergebnis bestimmt? Welche unterschiedlichen Arten gibt es für die Bestimmung eines Wahlergebnisses? Antworten auf diese und andere Fragen rund um das Wahlergebnis finden Sie hier.
So wird ein Wahlergebnis bestimmt
Vor der Wahl gibt es den Wahlkampf und viele Umfragen, die das Wahlergebnis so präzise wie möglich voraussagen möchten. Am Wahlabend werden anhand von Hochrechnungen erste Ergebnisse ermittelt. Sie geben einen oft zuverlässigen Überblick darüber, was letztendlich als offizielles Wahlergebnis ausgezählt wird. Das endgültige, offizielle Wahlergebnis lässt jedoch nach der Wahl noch einige Tage und Wochen auf sich warten.
Was aber geschieht genau, nachdem die letzten Stimmen abgegeben wurden, und warum vergehen vor allem bei bundesweiten Wahlen oft mehrere Wochen, bis ein offizielles und endgültiges Wahlergebnis fest steht?
Das Wahlergebnis bei bundesweiten Wahlen
Ein Großteil der österreichischen Bürger geht bei bundesweiten Wahlen am Wahltag ins Wahllokal und gibt dort seine Stimme ab. Diese Stimmen werden noch am Wahltag ausgezählt. Die örtlichen Wahlbehörden geben ihre ausgezählten Stimmen direkt und unmittelbar weiter an die übergeordneten Wahlbehörden und so kann schon kurze Zeit, nachdem die letzten Wahllokale geschlossen wurden, ein vorläufiges Gesamtergebnis ermittelt werden.
Bis zu einem endgültigen und abschließenden Gesamtergebnis vergehen bei bundesweiten Wahlen jedoch regelmäßig noch einige Wochen.
Das hat vor allem zwei Gründe. Einer dieser Gründe sind die Briefwahlen, denn die Wahlkuverts dürfen erst nach dem Wahltag geöffnet werden. Eine Öffnung am Wahltag direkt ist gesetzlich verboten. Aus diesem Grund kann die Auszählung der Briefwähler erst am Montag nach der Wahl beginnen.
Der zweite Grund dafür, dass das endgültige Wahlergebnis erst einige Wochen nach der Wahl feststeht, ist die zweigliedrige Ermittlung des Wahlergebnisses. Aus den am Wahltag übermittelten Zahlen der Wahllokale und der Briefwahl wird zunächst ein vorläufiges Gesamtergebnis gebildet.
Um zu einem endgültigen und offiziellen Gesamtergebnis zu gelangen, müssen die Wahlbehörden, die die Stimmen ausgezählt haben jedoch schriftliche Protokolle mit den Wahlergebnissen erstellen und unterschreiben. Diese Unterlagen werden zur nächsthöheren Wahlbehörde geschickt, wo sie gesammelt und zu einem Wahlakt zusammengefasst werden. Diese Wahl Akte werden nun von den höheren bei Behörden überprüft und erst nach dieser Überprüfung wird von der Bundeswahlbehörde einige Wochen nach dem Wahltag das endgültige offizielle Gesamtergebnis bestätigt.
Durch diese zweigliedrige Ermittlung des Wahlergebnisses werden Fehler ausgeschlossen und die Zahlen, die am Wahltag übermittelt wurden, werden durch die übergeordneten Wahlbehörden noch einmal einer gründlichen Überprüfung unterzogen.
Welche unterschiedliche Systeme gibt es zur Ermittlung eines Wahlergebnisses?
Bei der Ermittlung eines Wahlergebnisses muss auch zwischen in den unterschiedlichen Wahlsystemen unterschieden werden. Insbesondere ist hier eine Unterscheidung in das Verhältniswahlrecht und das Mehrheitswahlrecht von Bedeutung.
Das Wahlergebnis im Verhältniswahlrecht
Werden Wahlergebnisse nach dem Verhältniswahlrecht ermittelt, werden die zu vergebende Mandate im Verhältnis zu den gezälte Wählerstimmen verteilt. Dazu werden zunächst alle Wählerstimmen ausgezählt. Danach wird berechnet, wie viele Mandate auf die einzelnen gewählten Parteien entfallen.
Das Verhältniswahlrecht soll vor allem gewährleisten, dass alle politischen Kräfte entsprechend dem Wählerwillen Mandate erhalten. Das Verhältniswahlrecht kommt in Österreich bei folgenden Wahlen zur Anwendung
- bei Parlamentswahlen
- bei Gemeinderatswahlen
- bei der Wahl zum Europäischen Parlament
Beim Verhältniswahlrecht wird also ein sehr großer Teil der abgegebenen Stimmen berücksichtigt. Lediglich die Stimmen, die an Splitterparteien abgegeben wurden, die an der 4% Hürde gescheitert sind, finden im Ergebnis keine direkte Berücksichtigung.
Das Wahlergebnis im Mehrheitswahlrecht
Anders sieht es bei dem sogenannten Mehrheitswahlrecht aus. Beim Mehrheitswahlrecht werden die Mandate nicht im Verhältnis nach den abgegebenen Stimmen an die unterschiedlichen Parteien vergeben. Vielmehr gewinnt beim Mehrheitswahlrecht nur derjenige Kandidat, der die meisten Stimmen für sich beanspruchen konnte. Alle anderen Stimmen verfallen und finden im Wahlergebnis keinerlei Beachtung mehr.
Das Mehrheitswahlrecht wird daher auch als „Winner takes it all“ Prinzip bezeichnet, da nur der Gewinner von den abgegebenen Stimmen profitiert.
Das Mehrheitswahlrecht kommt in Österreich beispielsweise oft bei der direkten Bürgermeisterwahl zum Tragen, wo sich zwei oder mehr Kandidaten zur Wahl stellen. Bürgermeister wird schließlich nur derjenige, der die meisten Stimmen er hält.
In ähnlicher Weise wird das Mehrheitswahlrecht auch bei der Präsidentschaftswahl in den Vereinigten Staaten praktiziert. Dort werden jedoch nicht die Präsidentschaftskandidaten direkt gewählt, sondern es werden Wahlmänner der demokratischen oder der republikanischen Partei gewählt. Die Partei mit den meisten Wahlmännern gewinnt in dem jeweiligen Staat die Präsidentschaftswahl, während die Stimmen für die gegnerische Partei verfallen. Der Präsidentschaftskandidat der Partei, die am Ende mehr Wahlmänner und somit mehr Stimmen bekommen hat, gewinnt die Präsidentschaftswahlen nach dem Mehrheitswahlrecht, ohne dass die Kandidaten jedoch direkt gewählt wurden.
(Quellen: http://www.bmi.gv.at/412/)