Das müssen Sie rund um die Gemeinderatswahlen in Österreich wissen

Die Gemeinderatswahlen und Bürgermeisterwahlen stellen die unterste Ebene der demokratischen Wahlen in Österreich dar. Sie finden je nach Bundesland alle fünf oder sechs Jahre statt. Lesen Sie hier alles, was Sie rund um die Gemeinderatswahlen in Österreich wissen müssen.

Was ist der Gemeinderat?

Als Gemeinderat wird die Volksvertretung innerhalb der Gemeinde bezeichnet, die direkt von den Bürgern gewählt wird.
Die Anzahl der Gemeinderatsmitglieder ist dabei von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und wird in der jeweiligen Gemeindeordnung beziehungsweise für Städte im jeweiligen Stadtrecht geregelt.
Generell ist die Größe des Gemeinderats jedoch immer von der Einwohnerzahl der Gemeinde abhängig. Der größte Gemeinderat in Österreich ist der Gemeinderat der Stadt Wien mit 100 Mitgliedern.
Zu den Aufgaben des Gemeinderates gehört es, beispielsweise das Budget der Gemeinde zu beschließen und das politische Geschehen in der Gemeinde zu bestimmen. Dies geschieht in Gemeinderatssitzungen, die zum größten Teil öffentlich sind und somit für alle Bürger zugänglich. Bürger, die nicht Teil des Gemeinderats sind, haben dabei jedoch keinerlei Stimmrecht oder Mitspracherecht.

Wer darf den Gemeinderat wählen?

Ein aktives Wahlrecht bei den österreichischen Gemeinderatswahlen haben alle österreichischen Staatsbürger, die

  • am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind
  • die nicht aufgrund einer Verurteilung für ein Verbrechen vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
  • die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben

Darüber hinaus müssen die Wahlberechtigten im Wählerverzeichnis erfasst sein, um an der Gemeinderatswahl teilnehmen zu können.

Hinweis
Hinweis: Bei Gemeinderatswahlen sind in Österreich außerdem auch nicht-österreichische EU-Bürger wahlberechtigt, die in der jeweiligen Gemeinde ansässig sind. Das Wahlrecht bei der Gemeinderatswahl für Bürger aus Nicht-EU staaten , die in der entsprechenden Gemeinde ansässig sind, wird immer wieder diskutiert, doch derzeit sind  Bürger aus diesen sogenannten Dritt-Statten nicht wahlberechtigt.

Wer darf sich zur Gemeinderatswahl aufstellen lassen?

Ein passives Wahlrecht, das zur Kandidatur bei den Gemeinderatswahlen berechtigt, haben sowohl österreichische Staatsbürger als auch nicht österreichische EU-Bürger, die

  • am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind
  • ihren Hauptwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde haben
  • nicht durch die Verurteilung aufgrund eines Verbrechens vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
Hinweis

Hinweis: In einigen Bundesländern bleiben bestimmte Funktionen innerhalb des Gemeinderats wie beispielsweise das Amt des Bürgermeisters österreichischen Staatsbürgern vorbehalten.

Wie wird der Gemeinderat gewählt?

Die Gemeinderatswahlen in Österreich finden unter den Grundsätzen der freien und geheimen Wahl statt.
In der Regel wird zusätzlich mit der Wahl des Gemeinderats auch ein neuer Bürgermeister gewählt. Dieser kann entweder direkt von den Einwohnern der Gemeinde gewählt werden oder er wird durch den Gemeinderat gewählt.
Während bei den Gemeinderatswahlen das Verhältniswahlrecht zur Anwendung kommt und aufgrund der abgegebenen Wählerstimmen berechnet wird, wie viele Mandate auf die einzelnen Parteien entfallen, wird bei der direkten Wahl des Bürgermeisters in der Regel das Mehrheitswahlrecht angewendet. Dabei gewinnt nur derjenige Kandidat mit den meisten Stimmen und die Stimmen für die anderen Kandidaten verfallen.

(Quellen: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/32/Seite.320621.html#Allgemeines)

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