Der Kreditschutzverband von 1870 ist ein österreichischer Gläubigerschutzverband, der als privatrechtliches Unternehmen viele Dienstleistungen auf dem Finanzsektor bietet. Lesen Sie hier, welche Aufgaben der Kreditschutzverband wahrnimmt, wer seine Mitglieder sind, was seine Befugnisse sind und was Sie sonst noch über den Kreditschutzverband wissen müssen.
Was ist der Kreditschutzverband?
Der Kreditschutzverband ist der führende Gläubigerschutzverband Österreichs. Er wurde im Jahr 1870 gegründet und hat seinen Hauptsitz in Wien. Weitere Niederlassungen gibt es in
- Innsbruck
- Feldkirch
- Klagenfurt
- Graz
- Linz
- Salzburg
Der Kreditschutzverband beschäftigt mit Stand 2016 375 Mitarbeiter und erwirtschaftete einen Umsatz von 41 Millionen Euro.
Als führender österreichischer Gläubigerschutzverband erteilte der Kreditschutzverband im Jahr 2016 5,6 Millionen Bonitätsauskünfte und er ist somit die am meisten genutzte Auskunftei bei Kreditvergaben.
Was sind die Aufgaben des Kreditschutzverbandes?
Die Aufgaben des Kreditschutzverbandes sind vielfältig. Neben dem Erteilen von Bonitätsauskünften beschäftigt sich der Kreditschutzverband vor allem mit Forderungsmanagement und er tritt in diesem Bereich als Inkassodienst und Insolvenzvertretung für seine Mitglieder auf.
In einem Monitoring werden außerdem Informationen über das Zahlungsverhalten von Bürgern und Unternehmen gesammelt mit dem Ziel, zukünftige Zahlungsschwierigkeiten oder Zahlungsauffälligkeiten voraussagen zu können.
Wie ist der Kreditschutzverband organisiert?
Der Kreditschutzverband ist Teil der KSV 1870 Gruppe mit Hauptsitz in Wien. Die Gruppe gliedert sich auf in den
- Kreditschutzverband von 1870
- die KSV 1870 Forderungsmanagement GmbH
- die KSV 1870 Information GmbH
Für seine mehr als 20.000 Mitglieder hat der KSV im Jahr 2016 mehr als 11.000 Firmen- und Privatkonkurse eröffnet und ihm wurden mehr als 130.000 Inkassofälle mit einem Gesamtvolumen von 130 Millionen Euro übergeben.
Das Anliegen des Kreditschutzverbandes ist es, die Liquidität österreichischer Unternehmen zu fördern und österreichische Wirtschaftsunternehmen vor finanziellen Schäden zu bewahren. Zu diesem Zweck stellt der Kreditschutzverband als größte österreichische Wirtschaftsauskunftei seinen Privat und Geschäftskunden umfangreiche Daten und Informationen zum Zahlungsverhalten vieler Bürger und Unternehmen im Rahmen von Bonitätsauskünften zur Verfügung, er übernimmt das Geldeintreiben (Inkasso) für Gläubiger und er wird als Insolvenzvertreter tätig.
Die Daten und Informationen, die der Kreditschutzverband über zahlreiche Bürger und Unternehmen speichert, bezieht er aus sämtlichen öffentlich zugänglichen Quellen. Dazu gehören
- öffentliche Publikationen wie Zeitungsartikel
- Grundbucheinträge
- Firmen Bücher
- Inkassoforderungen
Die so gewonnenen Daten wertet der Kreditschutzverband aus und verkauft sie dann an seine Kunden und Mitglieder.
Wie genau die Daten durch den Kreditschutzverband ausgewertet werden, bleibt dabei für Außenstehende jedoch wenig transparent und dieser Punkt bietet immer wieder Anlass zu Kritik an dem Geschäftsmodell des KSV.
Wer ist Mitglied im Kreditschutzverband?
Die über 23.000 des KSV 1870 sind Unternehmen, die Informationen bezüglich der Bonität und Zahlungsmoral ihrer Geschäftspartner erhalten möchten. Bei diesen Geschäftspartnern kann es sich sowohl um andere Unternehmen als auch um Privatpersonen handeln.
Privatpersonen, die kein Unternehmen betreiben, können nicht Mitglied im KSV 1870 werden und daher auch nicht auf die Leistungen der Wirtschaftsauskunftei zurückgreifen. Die Mitglieder des KSV 1870 können beim Kreditschutzverband
- Bonitätsauskünfte über bestehende oder potenzielle Geschäftspartner im In- und Ausland einholen
- durch Monitoring über Veränderungen im Zahlungsverhalten und in der finanziellen Situation von Geschäftspartnern informiert werden
- sich zeitnah über Insolvenzen informieren lassen
- den Inkasso Dienst der KSV in Anspruch nehmen
Mitglieder zahlen bei der KSV 1870 je nach Mitarbeiteranzahl einen Jahresbeitrag sowie eine einmalige Beitrittspauschale.
Die Beitrittspauschale beträgt mit Stand 2018 37 €, die jährlichen Mitgliedsbeiträge belaufen sich auf
- 198 € jährlich bei bis zu 50 Mitarbeitern
- 247 € jährlich bei bis zu 200 Mitarbeitern
- 292 € jährlich bei bis zu 500 Mitarbeitern
- 365 € jährlich bei bis zu 1000 Mitarbeitern
- 525 € jährlich bei mehr als 1000 Mitarbeitern
In diesem Jahresbeitrag enthalten sind Gutscheine für Bonitätsauskünfte, Inkasso- und Insolvenzcertretungen sowie einen Rechtsanwalt Service. Darüber hinausgehende Leistungen müssen die Mitglieder gesondert zahlen.
Welche Auswirkungen haben die Informationen des Kreditschutzverbandes auf Kreditanträge?
Eines der Haupttätigkeitsfelder des Kreditschutzverbandes ist das Erteilen von Bonitätsauskünften. Wer beispielsweise einen Kredit bei einer Bank aufnehmen möchte, der wird sich in den allermeisten Fällen einer solchen Bonitätsauskunft stellen müssen. Dabei nimmt die Bank vor der Kreditzusage Kontakt mit dem Kreditschutzverband auf und holt dort Informationen über die Zahlungsfähigkeit und das Zahlungsverhalten des potenziellen Kreditnehmers ein.
Der Kreditschutzverband nutzt dazu ein Punktesystem, bei dem 100 Punkte für eine sehr gute Bonität und eine risikofreie Kreditvergabe stehen und 700 Punkte eine Insolvenz bezeichnen.
Anhand dieser Skala schätzt das Kreditinstitut nun das Risiko der Kreditvergabe ein.
Von der Auskunft des Kreditschutzverbandes hängt es also ab, ob der Kredit überhaupt vergeben wird oder ob die Kreditanfrage aufgrund mangelnder Bonität abgelehnt wird. Wird der Kreditanfrage stattgegeben, so hat die Auskunft des Kreditschutzverbandes weiterhin Auswirkungen auf die Konditionen des Kredits. Je besser die Bonität des Antragstellers von der KSV eingeschätzt wird, desto geringer werden die Zinsen ausfallen, die die Bank für die Gewährung des Kredits berechnet.
Ähnliche Auskünfte sind auch für Unternehmen möglich, die sich vor einem Geschäftsabschluss informieren wollen, ob der potentielle Geschäftspartner finanziell in der Lage ist, er seinem Teil der vertraglichen Abmachungen nachzukommen oder ob ein Kunde fähig ist, Waren oder Dienstleistungen zu bezahlen.
Was müssen Sie im Zusammenhang mit dem Kreditschutzverband beachten?
Im Zusammenhang mit dem Kreditschutzverband kommt es immer wieder zu Kritik, da beispielsweise Einträge fehlerhaft sind oder alte Einträge nicht gelöscht wurden. Für die Löschung von Einträgen gibt es gesetzliche Fristen, die der Kreditschutzverband einhalten muss. Sind jedoch fehlerhafte oder veraltete Informationen beim Kreditschutzverband hinterlegt, kann das für Unternehmen und Privatpersonen durchaus gravierende Folgen haben. So werden beispielsweise Kredite nicht oder nur zu ungünstigen Konditionen bewilligt, der Abschluss von Handyverträgen wird abgelehnt oder die Bank streicht den Überziehungsrahmen.
Es empfiehlt sich daher durchaus, in regelmäßigen Abständen eine Selbstauskunft beim KSV einzuholen. Einmal im Jahr ist dieser kostenlos.
(Quellen:https://www.ksv.at/)