Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist eine spezielle Haftpflichtversicherung, die sich an Selbstständige und Freiberufler richtet. Erfahren Sie hier, wer eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung benötigt und welche Schäden durch die Versicherung abgedeckt werden.
Was ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?
Die Vermögensschaden Haftpflichtversicherung ist eine Haftpflichtversicherung, die Vermögensschäden ersetzt. Sie kommt also auf für alle Schäden, die dem Geschädigten durch einen Dritten aus einem entgangenen finanziellen Vorteil entstehen. Erleidet beispielsweise ein Unternehmer einen finanziellen Verlust, weil er falsch oder unzureichend von seinem Steuerberater beraten wurde, so ist dies ein typischer Fall für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung.
Wer benötigt eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?
Eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung benötigen vor allem Dienstleister, deren Leistungen darin bestehen, Dritte hinsichtlich deren Vermögensinteressen zu beraten oder diese Interessen für sie wahrzunehmen. Dazu gehören klassischerweise
- Steuerberater
- Unternehmensberater
- Notare
- Rechtsanwälte
- Vermögensberater
Der Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist darüber hinaus jedoch auch für Angehörige der folgenden Berufsgruppen zu empfehlen
- Immobilienmakler
- Ärzte
- IT Dienstleister
- Dolmetscher
Kurz gesagt sollte immer dann eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, wenn durch eine fehlerhafte Beratung oder ein fehlerhaftes Gutachten ein finanzieller Nachteil für den Kunden entstehen kann.
Was leistet die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?
Die Vermögensschadenhaftpflicht kommt für alle finanziellen Nachteile, die einem Geschädigten entstehen. Dazu gehören beispielsweise wirtschaftliche Nachteile durch falsche Beratungen, die auf sehr unterschiedliche Sektoren durchgeführt werden können. So kann beispielsweise und die Empfehlung einer falschen Software durch einen IT Dienstleister ebenso zu einem finanziellen Nachteil führen wie die falsche Übersetzung eines Dolmetschers oder die fehlerhafte Beratung durch einen Steuerberater.
Für einige Berufsgruppen wie beispielsweise für Ärzte und Rechtsanwälte ist eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben und auch eine Mindestdeckungssumme muss dabei eingehalten werden.
Hinweis: Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung tritt auch dann für den Schaden ein, wenn diese durch den Versicherungsnehmer vorsätzlich verursacht wurde. In diesem Fall wird sich die Versicherungsgesellschaft jedoch nach der Schadensregulierung ihrerseits an den Versicherungsnehmer wenden und diesen in Regress nehmen.