Viele Österreicher sind Mitglied in einer christlichen Kirche. Sie müssen daher einen Kirchenbeitrag zahlen. Die Höhe des Kirchenbeitrags, den Sie an die Kirche abführen müssen, können Sie ganz einfach mit Hilfe eines Kirchenbeitragsrechners ermitteln. Lesen Sie hier alles, was Sie rund um den Kirchenbeitragsrechner wissen müssen.
Wer muss den Kirchenbeitrag zahlen?
Der Kirchenbeitrag muss in Österreich von den Mitgliedern der evangelischen, der römisch-katholischen und der altkatholischen Kirche gezahlt werden. Die Voraussetzungen, unter denen eine Beitragspflicht besteht, unterscheiden sich dabei voneinander.
Die Mitglieder der katholischen Kirchen müssen den Kirchenbeitrag zahlen, wenn sie
- volljährig sind
- ihren Wohnsitz in der Diözese haben
- über Einkünfte verfüge
Mitglieder der evangelischen Kirchen müssen den Kirchenbeitrag zahlen, wenn sie
- das 20. Lebensjahr vollendet haben
- ihren Wohnsitz oder Hauptwohnsitz in Österreich habe
Befreit vom Kirchenbeitrag der evangelischen Kirche sind Lehrlinge, Schüler und Studenten sowie Zivildienstleistende und Ehepartner eines evangelischen Ehepaares, die ausschließlich im Haushalt tätig sind.
In welcher Höhe wird der Kirchenbeitrag fällig?
Die Höhe des Kirchenbeitrags unterscheidet sich je nach Mitgliedschaft in der evangelischen, der römisch-katholischen oder der altkatholischen Kirche.
Er bemisst sich jedoch immer nach dem Einkommen.
So werden beispielsweise bei der römisch-katholischen Kirche 1 % des steuerpflichtigen Einkommens für den Kirchenbeitrag fällig.
Die evangelische Kirche erhebt einen Kirchenbeitrag in Höhe von 1,4 % vom steuerpflichtigen Bruttoeinkommen.
Bei der altkatholischen Kirche beträgt der Kirchenbeitrag in der Regel 1, 1 % des Jahresnettoeinkommens.
Alle drei Kirchen gewähren jedoch Absetzbeträge sowie diverse Ermäßigungen auf den Kirchenbeitrag.
Wie funktioniert der Kirchenbeitragsrechner?
Mit Hilfe eines Kirchenbeitragsrechners können Sie ganz einfach und schnell die Höhe Ihres Kirchenbeitrags errechnen. Dazu geben Sie in einen Kirchenbeitragsrechner das jeweils relevante Monats- oder Jahreseinkommen ein. Bei der römisch-katholischen und der evangelischen Kirche muss hier das Bruttoeinkommen eingegeben werden, während bei der altkatholischen Kirche das Nettoeinkommen maßgeblich ist.
Zusätzlich bieten die Kirchenbeitragsrechner oftmals die Möglichkeit , weitere Angaben zu machen wie beispielsweise die Anzahl der Kinder, die die Höhe des Kirchenbeitrags beeinflussen können. Haben Sie die erforderlichen Angaben in den Kirchenbeitragsrechner eingegeben, wird die Höhe Ihres Kirchenbeitrags anhand Ihrer Angaben berechnet.
Diese Unterscheidung ist wichtig, da der Kirchenbeitrag nicht glaubensgemeinschaftsübergreifend berechnet wird, sondern sich je nach Religionszugehörigkeit unterscheidet.
Wie wird der Kirchenbeitrag abgeführt?
Den Kirchenbeitrag müssen Sie nicht selbst bezahlen, er wird automatisch von Ihrem Bruttogehalt oder Ihrem Bruttolohn abgezogen und an die Kirchen abgeführt.
Lässt sich der Kirchenbeitrag von der Steuer absetzen?
Der Kirchenbeitrag kann bis zu einem Höchstbetrag von 400 € jährlich als Sonderausgabe von der Steuer abgesetzt werden. Dies ist seit dem Jahr 2012 möglich, davor konnte nur ein Betrag in Höhe von 200 € abgesetzt werden und bis zum Jahr 2008 lag der maximale absetzbare Betrag bei 100 €.
(Quellen:
https://www.gerecht.at/ihr-beitragsrechner.html)